Deutsche Gesellschaft
für Parodontologie e. V.
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DGP-Spezialist für Parodontologie®

  • die Ausbildung entspricht der Weiterbildung zum öffentlich-rechtlich anerkannten Fachzahnarzt für Parodontologie
  • beinhaltet eine Vollzeit-Weiterbildung von ca. 5000 Stunden, davon 2 Jahre Präsenz an einer Fachabteilung für Parodontologie einer Universitätszahnklinik oder vergleichbaren Ausbildungsstätten
  • die Bezeichnung DGP-Spezialist für Parodontologie® ist gesetzlich geschützt und darf nur von ausgebildeten und geprüften Zahnärzten geführt werden

Eine Liste der DGP-Spezialisten für Parodontologie® finden sie hier.

DGP-Master für Parodontologie
(und Implantattherapie)

  • Ausbildung berufsbegleitend neben der normalen Praxistätigkeit in 24 Unterrichtseinheiten über einen Zeitraum von 2 Jahren
  • Schwerpunkt in der Theorie mit insgesamt ca. 3200 Stunden
  • „Master of Science für Parodontologie und für Parodontologie und Implantattherapie“ sind von Universitäten verliehene akademische Grade und dürfen auf dem Praxisschild geführt werden

Eine Liste der DGP-Master für Parodontologie (und Implantattherapie) finden sie hier.